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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (CH)

1. Die allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Verkäufe und Lieferungen, insofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Für die Produkte wird Holz aus nachhaltiger Waldnutzung eingesetzt, entsprechende Lieferanten Zertifikate sind verfügbar. Die Deklaration von Holzart und Herkunft erfolgt gemäss Angaben der Lieferanten.

3. Alle Abschlüsse verstehen sich unter Vorbehalt von Force Majeure, wie Streik, Aussperrung, behinderte Schifffahrt, Blockade, Beschlagnahmung, Feuersbrunst, Erdbeben, Rohmaterialmangel, Maschinenhavarien, Ein- und Ausfuhr-verbote, Kontingentierungsmassnahmen, Erhöhung der Versicherungsgebühren sowie anderen vom Willen des Verkäufers oder seines Lieferanten unabhängigen Ereignissen. In solchen Fällen steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Abschluss ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen Schadenersatzansprüche ableiten kann.

4. Seit Vertragsabschluss erfolgte behördliche Massnahmen irgendwelcher Art, wie Zollerhöhungen und Erhöhungen der Hafenabgaben, Transportkostenzuschläge, allfällige Liegegelder; Nieder-wasserzuschläge oder Mehrkosten infolge verhinderter Wasserspedition, neu entstehende Kontingentierungsgebühren, Änderungen der Wechselkurse, Preiserhöhungen der Lieferanten usw. können vom Verkäufer auf den ursprünglich vereinbarten Preis hinzugeschlagen werden, ohne dass der Abnehmer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Bei Ausstellen einer Verkaufsbestätigung werden die darin enthaltenen Angaben für den Abnehmer rechtsverbindlich, insofern er nicht innert drei Tagen nach Erhalt Einsprachen schriftlich geltend macht.

6. Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, reisen alle Lieferungen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder parkettshop.ch die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers. Ist im Einzelfall die Lieferung durch parkettshop.ch verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald parkettshop.ch die Ware dem Käufer zur Abholung anzeigt.

7. Für die Fakturierung sind die beim Abgang festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend, unabhängig davon, ob eine Übernahme erfolgt ist oder nicht. Hafenabgaben und Zuschläge für Camionabfuhr usw. gehen zu Lasten des Käufers.

8. Angebote sind für den Verkäufer stets freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Angaben über Trockenheit, Lieferfrist, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster. Es besteht keine Haftung für Folgeschäden aus der Verwendung der bezogenen Ware. Garantieansprüche können im Maximum bis zur Höhe des Wertes der beanstandeten Liefermenge gemacht werden. Bei Verkäufen aus Direktimporten gilt auch für den Warenempfänger (ohne spezielle Vereinbarung) die Originalsortierung des Produktionslandes als verbindlich.

9. Ist Zwischenlagerung der Ware erforderlich, so gehen die diesbezüglichen Kosten auch auf Rechnung des Käufers. Wird die Ware während der Arbeitszeit des Verkäufers nicht abgenommen, so ist der zusätzliche Aufwand, wie z. B. Zusatzfrachtkosten, vom Käufer voll zu vergüten.

10. Bei Nichtabnahme der vorgesehenen Menge innert der vereinbarten Frist kann der Verkäufer solche ganz oder zum Teil in Rechnung stellen. Allfällige aus der verspäteten Abnahme entstehende Lagergelder, Zinsverluste usw. gehen zu Lasten des Käufers. Bei Veränderungen der finanziellen Lage des Käufers sowie bei Nichteinhalten der vereinbarte Zahlungsbedingungen hat der Verkäufer das Recht, allfällig noch nicht ausgelieferte Warenbestellungen zu stornieren, ohne dass der Käufer deswegen eine Vergütung oder Schadenersatz geltend machen kann.

11. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Vorauszahlung des Gesmtauftrags. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware kann diese mit Eigentumsvorbehalt belegt werden. Die Bestellung wird erst nach Zahlungseingang ausgelöst. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, insbesondere im Falle einer Betreibung, hat der Verkäufer ausdrücklich das Recht, sämtliche Forderungen als sofort fällig bzw. zahlbar zu erklären und die gewährten Rabatte als hinfällig zu bezeichnen.

12. Beanstandungen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. der vereinbarten Zahlung. Zudem ist der Käufer bis zur Regelung der Reklamation für eine fachmännische Lagerung der Ware verantwortlich.

13. Reklamationen sind innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware und vor deren Verarbeitung schriftlich zu erheben. Bei festgestellten Differenzen gegenüber der ausgestellten Faktura sind Reklamationen spätestens 7 Tage nach Erhalt der betreffenden Rechnung schriftlich zu erheben. Ansonsten gelten Ware und Faktura als anerkannt.

14. Der Käufer verpflichtet sich zum handelsüblichen Lieferantenschutz des Verkäufers während drei Jahren nach Erhalt der letzten Lieferung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma des Verkäufers.

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